Kammermusik
In Glossar / Harmonielehre
Seit dem 17. Jh. gebräuchlicher Sammelbegriff für Musik, die von einer kleinen Gruppe von Instrumentalisten auszuführen ist. Zur Kammermusik rechnen Sonate, Duo, Trio, Quartett, Quintett usw., für Streicher oder Bläser, mit und ohne Klavier. Die in der Klassik und im 19. Jh. gebräuchlichsten Besetzungen waren Streichtrio (Geige, Bratsche, Cello), Streichquartett (zwei Geigen, Bratsche, Cello), Klaviertrio (Geige, Cello, Klavier), Klavierquartett (Geige, Bratsche, Cello, Klavier) und Bläserquintett (Flöte, Oboe, Klarinette, Horn, Fagott).
Schreib den ersten Kommentar.